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Verbandsbüro
Judith Stauber
Sekretariat
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Freitag
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Tel. 0512/572333 Fax DW. 60
office(at)blasmusikverband-tirol.at
Roland Mair
Geschäftsführer
Montag - Freitag
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Tel. 0512/572333-13 Fax DW 60
roland.mair(at)blasmusikverband-tirol.at
Tiroler Blasmusikpreis – Richtlinien
1. Der Tiroler Blasmusikpreis dient der Würdigung der Leistungen von Mitgliedskapellen des Blasmusikverbandes Tirol für herausragende Leistungen mit dem Ziel, die kontinuierliche Aufbauarbeit und Weiterentwicklung in den Musikkapellen sichtbar zu machen und dadurch auch andere Kapellen zur Hebung ihres Leistungsniveaus und zu hervorragender Ver-einsarbeit zu motivieren.
2. Mit dem Tiroler Blasmusikpreis werden Musikkapellen im Bundesland Tirol gewürdigt, die sowohl bei einem Marschwettbewerb, einem Bezirkswertungsspiel und beim Landeswertungsspiel teilgenommen und hervorragende Leistungen erzielen konnten. Neben der Teilnahme an musikalischen Wettbewerben in Tirol werden auch besonders qualitätsvolle und innovative Projekte der Vereinsarbeit (Fortbildung, Jugendarbeit, Kooperationsprojekte mit anderen Vereinen etc.) ausgezeichnet.
3. Der Preis wird jährlich in zwei Kategorien vergeben:
Kategorie I (Leistungsstufen A und B), Preishöhe € 2.500,--
Kategorie II (Leistungsstufen C und D), Preishöhe € 2.500,--
4. Der Preis kann nur nach einer Bewerbung eines Musikbezirkes vergeben werden. Jeder Musikbezirk hat das Recht, eine Kapelle vorzuschlagen. Bei Musikbezirken mit mehr als 30 Mitgliedskapellen können zwei Kapellen nominiert werden. Eine mehrmalige Vergabe des Preises an ein und dieselbe Kapelle in derselben Kategorie ist grundsätzlich nicht möglich.
5. Der Preis wird über Vorschlag des Kulturbeirates für Musik oder einer von diesem für das jeweilige Vergabejahr eingesetzten Jury vergeben.
6. Der Preisvorschlag bedarf der Einstimmigkeit. Die Zuerkennung des Preises obliegt dem für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Mitglied der Landesregierung.
7. Über die Beratungen ist ein Protokoll zu führen, in dem die für die Preiszuerkennung maßgeblichen Gründe anzuführen sind. Der Inhalt der Beratungen ist vertraulich zu behandeln.




